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Flachgründungen

Eine häufig zu findende Unterscheidung der Gründungen ist die nach der Tiefe, in der die Lasten in den Baugrund eingeleitet werden. Als Flachgründungen werden dabei Gründungen bezeichnet, bei denen unmittelbar unter dem Bauwerk eine ausreichend mächtige, tragfähige Bodenschicht ansteht oder durch Bodenaustausch oder Bodenverbesserungen Baugrundverbesserung geschaffen wird.

 

Die Bauwerkslasten werden direkt unter der Sohle des Grundbauwerkes in den Baugrund eingeleitet. Dabei ist die Frostfreiheit der Fundamentsohle zu gewährleisten.

Bereits bei der Erstellung von Baugrund- und Gründungsgutachten wird auf Besonderheiten bezüglich der Gründung hingewiesen. Ob eine Flachgründung möglich oder eine Tiefgründung notwendig ist, wird von uns angegeben.

 

 

 

 

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